Freie Kliniken Bremen — Vierfach umsorgt

Planungen für Bremen

Bremer Krankenhauslandschaft im Umbruch

Die aktuellen Gesetzesreformen sorgen für Patient:innensicherheit, stellen die Kliniken bundesweit jedoch vor existenzielle Herausforderungen. Judith Borsch von der Bremer Krankenhausgesellschaft, der Interessenvertretung aller Kliniken im Land Bremen, erläutert im Interview, welche Planungen es für Bremen gibt.

Interview: Christina Müller

Die Trägerlandschaft: kommunal, freigemeinnützig, privat
Die Patient:innenversorgung wird im Land Bremen von kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Trägern erfüllt.
Die kommunalen Kliniken sind an fünf Standorten präsent.
Im freigemeinnützigen Sektor decken das DIAKO Krankenhaus Bremen, das Krankenhaus St. Joseph-Stift, das Rotes Kreuz Krankenhaus und die Roland-Klinik wesentliche Teile der Regel- und Schwerpunktversorgung ab.
Private Anbieter wie AMEOS und Paracelsus ergänzen das System durch spezialisierte Fachangebote.
Judith Borsch
Judith Borsch, Geschäftsführerin der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen

Gesundheit Bremen: Frau Borsch, ab 2027 soll eine Neuordnung der Kliniklandschaft umgesetzt werden. Was ist das Ziel?
Judith Borsch: Die Umsetzung der vom Bundesgesetzgeber veranlassten Krankenhausreform im Land Bremen soll zu einer Konzentration bestimmter Leistungen und einer Verbesserung der Behandlungsqualität führen. Dazu werden 61 definierte Leistungsgruppen, etwa Augenheilkunde oder Urologie, eingeführt. Diese werden von der zuständigen Landesbehörde – in Bremen ist das die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz – an diejenigen Kliniken vergeben, die die vom Bund geforderten Qualitätskriterien erfüllen. Voraussichtlich wird es am Ende wenige Kliniken geben, die sämtliche Medizinbereiche vorhalten. Die Mehrzahl wird nur noch bestimmte Leistungen anbieten. Bundesweit stehen durch die Reform viele Häuser vor dem Aus – wir hoffen sehr, dass die Neuordnung in Bremen keine Klinikschließung zur Folge haben wird.

Wie sieht der zeitliche Weg dahin aus? Welche Schritte gibt es?
Bereits Ende letzten Jahres haben alle Bremer Krankenhäuser ihre Anträge für die gewünschten Leistungsgruppen eingereicht. Durch Anpassungen der Bundesgesetze zur Krankenhausreform kam es zu zeitlichen Verzögerungen im Prozess. Bundesweit werden alle Anträge der Kliniken vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft. In Bremen wurden die Prüfungen Ende Juli abgeschlossen und die Ergebnisse an die Behörde übergeben. Den Krankenhäusern wird zunächst mitgeteilt, welche Leistungsgruppen sie zukünftig anbieten dürfen. Nach einer Anhörung und daraus resultierenden Anpassungen erfolgt die finale Zuweisung. Bis Ende 2026 soll der Prozess abgeschlossen sein, alle Kliniken im Land Bremen sollen ihre künftigen Leistungsgruppen erhalten haben.

Vor welchen Herausforderungen stehen die Kliniken aktuell?
Seit Beginn des Prozesses im Jahr 2024 agieren die Krankenhäuser mit der Unsicherheit, mit welchen medizinischen Angeboten sie zukünftig planen und rechnen können. Dies erschwert im Klinikalltag das Erarbeiten medizinisch-inhaltlicher und wirtschaftlicher Strategien erheblich und führt zu Unruhe bei den Mitarbeitenden. Auch die Personalsuche ist dadurch schwierig. Darüber hinaus ist die Lage bereits seit Längerem wirtschaftlich sehr angespannt, da die Erlöse die erheblich gestiegenen Kosten nicht mehr decken. Und in dieser Situation hat die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz das Problem noch einmal deutlich verschärft. Ziel des Gesetzes ist es, die Beitragssätze für die Patient:innen zu stabilisieren. Leider ist die Finanzierung zulasten der Kliniken geplant, mit einschneidenden wirtschaftlichen Folgen.

Sehen Sie bei den Auswirkungen einen Unterschied zwischen den kommunalen und den freigemeinnützigen Häusern?
Die Ausgangslage für die freigemeinnützigen Krankenhäuser ist durch die anstehende Reform deshalb noch einmal bedrohlicher, weil ein Defizitausgleich von den Ländern oder Kommunen bislang ausschließlich an kommunale Häuser erfolgt. Welche Auswirkungen das auf einzelne nicht kommunale Kliniken hat, wenn gleichzeitig bestimmte Leistungen nicht mehr angeboten werden dürfen, ist derzeit schwer abzuschätzen. Als Interessenvertretung aller Kliniken im Land Bremen achten wir darauf, dass die Behörde die im Bremer Krankenhausrecht verbriefte Trägervielfalt berücksichtigt. Das gilt auch für die Vergabe von Bundesfördermitteln.

Welche Chancen, welche Risiken hat der Prozess insgesamt?
Für die Kliniken bietet die Krankenhausreform aktuell die Chance, gegebenenfalls unrentable Leistungen nicht mehr anzubieten und sich auf ihre Stärken zu konzentrieren. Gleichzeitig bestehen für den Gesundheitsstandort Bremen mehrere Risiken: So kann es sein, dass die zugewiesenen Leistungsgruppen für ein wirtschaftliches Auskommen eventuell nicht ausreichen, dass die Ungewissheit über den Planungshorizont zu Abwanderung von Fachpersonal führt und bestimmte ärztliche Weiterbildungen nicht mehr angeboten werden können. In Summe kann dies wichtige Träger zur Aufgabe des Geschäftsbetriebs zwingen. All das gilt es bei den anstehenden Entscheidungen im Blick zu haben.

Gesundheit Bremen 41

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