Freie Kliniken Bremen — Vierfach umsorgt

Krankenhausreform

Die Krankenhausreform im Überblick

Die Bremer Krankenhauslandschaft befindet sich im Umbruch. Gleich mehrere Reformen und Gesetzgebungen sind in den vergangenen Jahren und in diesem Jahr auf den Weg gebracht worden. Um welche es sich dabei handelt, was sie bewirken sollen und welche Auswirkungen jeder Ansatz für die Krankenhäuser in Bremen und die freigemeinnützigen Kliniken im Besonderen hat, haben wir hier kurz und knapp zusammengefasst.

Bundeskrankenhausreform 

(Gesetze dazu: KHVVG 2024 und KHAG 2026)   Die Bundeskrankenhausreform soll das Finanzierungssystem der Krankenhäuser in ganz Deutschland modernisieren. Statt ausschließlich Geld pro Patient:in erhalten die Kliniken künftig in geringem Umfang feste Sockelbeträge für das Bereithalten von Personal und Technik. Medizinische Qualität und Verlässlichkeit rücken wieder vermehrt in den Mittelpunkt.

  • Vorhaltepauschalen: anteilige feste Sockelbeträge für bereitgehaltene Kapazitäten statt reiner Abrechnung pro Patient:in
  • Leistungsgruppen: Zuweisung von Versorgungsaufträgen nach bundesweit einheitlichen Kriterien
  • Konzentration: Kliniken dürfen komplexe Eingriffe nur noch anbieten, wenn sie die Kriterien der Leistungsgruppen erfüllen – dies wird zu einer Marktbereinigung führen

Herausforderungen für Bremen und die Freien Kliniken: 

Die Vergabe von festen ›Leistungsgruppen‹ erfordert strenge Qualitäts- und Personalkriterien. Für die freigemeinnützigen Häuser besteht die Gefahr, dass langjährig etablierte oder spezialisierte Versorgungsaufträge neu verteilt werden. Zudem schützt die Vorhaltepauschale nicht vor den immensen Inflations- und Tarifkostensteigerungen, was bei fehlendem Ausgleich zu Liquiditätsengpässen führt.

Landeskrankenhausreform (Bremen)

  Die Landeskrankenhausreform übersetzt die bundesweiten Vorgaben für die regionalen Bedürfnisse des Landes Bremen. Der Bremer Krankenhausplan regelt konkret, welche Klinken im Land welche medizinischen Schwerpunkte und Abteilungen betreiben dürfen. Ziel der Landespolitik ist es, Doppelstrukturen im Stadtgebiet abzubauen und Versorgungsangebote sinnvoll zwischen den Standorten aufzuteilen.

  • Regionale Bedarfsplanung: bedarfsgerechte Zuordnung von Medizinbereichen auf die Bremer Standorte
  • Standortkonzentration: Bündelung von Fachdisziplinen zur Steigerung der Qualität und Vermeidung von Doppelangeboten
  • Netzwerkbildung: stärkere Zusammenarbeit zwischen kommunalen, privaten und freigemeinnützigen Kliniken

Herausforderungen für Bremen und die Freien Kliniken: 

Die Freien Kliniken müssen eng untereinander und mit der Politik verhandeln, um ihre traditionell starken medizinischen Schwerpunkte/Fachbereiche gegen eine Bevorzugung oder Dominanz der kommunalen Gesundheit Nord (Geno) abzusichern. Es droht eine harte Debatte darüber, welcher Standort welche Abteilung abtreten muss.

GKV-Beitragsanpassungsgesetz

Das GKV-Beitragssatzanpassungsgesetz dient der finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Da die Ausgaben für Medizin, Pflege und Technik im Gesundheitswesen stetig steigen, muss die Finanzgrundlage der Krankenkassen regelmäßig nachjustiert werden. Für Patient:innen bedeutet dies eine Absicherung des Leistungsangebots, aber auch eine schrittweise Anpassung der monatlichen Beiträge.

  • Finanzielle Stabilität: Abfederung steigender Gesundheitskosten bei den Krankenkassen
  • Zusatzbeitrag: dynamische Anpassung der einkommensabhängigen Beiträge zur Ausgabendeckung

Herausforderungen für Bremen und die Freien Kliniken: 

Während die Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen stabilisiert werden, werden gleichzeitig die Einnahmen der Kliniken ab 2027 durch dieses Gesetz stark belastet. Die realen Kostensteigerungen (Tarifsteigerungen, Sach- und Energiekosten) werden nicht mehr vollständig gedeckt. Die Deckelung des Pflegebudgets und verstärkte Prüfungen durch den Medizinischen Dienst belasten die Budgets der Kliniken zusätzlich. Die Freien Kliniken können im Gegensatz zu kommunalen Häusern nicht auf den städtischen Haushalt als Auffangnetz zurückgreifen und müssen Defizite aus eigener Kraft abfedern.

Transformationsgesetz (Transformationsfonds)

Das Transformationsgesetz schafft die finanzielle Grundlage für den tiefgreifenden Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft. Über einen mehrjährigen Transformationsfonds stellen Bund und Länder Milliardensummen für Zusammenlegungen, den Aufbau neuer Spezialzentren und moderne Infrastruktur bereit. Für die Bremer Kliniken ist dieser Fonds ein zentraler Baustein für notwendige Modernisierungen und anstehende Strukturveränderungen.

  • Finanzielle Anschubhilfe: zweckgebundene Mittel für Modernisierung, Umbau und Schließungen
  • Förderung von Kooperationen: gezielte Unterstützung für Fusionen und für die Bündelung von Fachabteilungen
  • Zukunftsausrichtung: Investition in moderne Versorgungskonzepte und digitale Infrastruktur

Herausforderungen für Bremen und die Freien Kliniken: 

Fördergelder für Investitionen fließen nur, wenn das Land Bremen die Kofinanzierung übernimmt. Zudem ist bislang der Großteil dieser Investitionsmittel in die Sanierung und den teuren Umbau der kommunalen Standorte (wie den Umzug der Klinik Links der Weser nach Bremen-Mitte) geflossen. Die Freien Kliniken müssen sicherstellen, dass sie bei der Verteilung durch die Politik nicht benachteiligt werden und zukunftsträchtige Projekte (wie der Zusammenschluss von Rotes Kreuz Krankenhaus und Roland-Klinik) eine gerechte Förderung erhalten.

Gesundheit Bremen 41

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