Navigation überspringen


Freie Kliniken Bremen - Startseite

27.10.09

Schweinegrippe

Impfaktion gegen die Influenza vom Typ A/H1N1 im Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen

Wer kann wann geimpft werden?

Die freiwillige Impfung gegen die Schweinegrippe in Deutschland erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst werden Beschäftigte des Gesundheitssektors, der Polizei und der Feuerwehr geimpft.

Ab dem 9. November erfolgt dann die Impfung von schwer chronisch Kranken, beispielsweise Menschen mit Lungenerkrankungen, Herzkreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen, Diabetes oder krankhaftem Übergewicht. Kinder können ab einem Alter von 6 Monaten geimpft werden. Für Schwangere ab dem 2. Trimenon und Wöchnerinnen liegt ebenfalls eine Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) vor. Die STIKO weist aber darauf hin, dass die Impfung grundsätzlich nach individueller Nutzen- Risiko-Abwägung, insbesondere bei chronisch Kranken, Kindern und Schwangeren vorgenommen werden soll. Die Frage kann grundsätzlich nur im Einzelfall entschieden werden. Zur Beratung stehen die Haus- und Fachärzte sowie das Gesundheitsamt zur Verfügung.

Voraussichtlich ab Mitte Dezember können sich dann alle übrigen Bremer und Bremerinnen ebenfalls impfen lassen. Der Impfstandort Rotes Kreuz Krankenhaus ist bis einschließlich 31.12. 2009 geöffnet zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Wo wird geimpft?

Das Rotes Kreuz Krankenhaus ist einer von 24 Impf-Standorten in Bremen. In der Neustadt steht Ihnen ebenfalls die Praxis Brandis in der Langemarckstr. 183 zur Verfügung. Weitere Standorte in Bremen und Bremerhaven können Sie auf der Standortkarte (Verlinken) einsehen. Wir führen im Auftrag der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales die Impfungen für Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen und später für alle übrigen Bremer durch. Der genaue Standort der Impfstation auf dem Klinikgelände, der so genannte Mehrzweckraum, befindet sich am Eingang zum Parkplatz vor dem Haupthaus links. Er wird vor Ort für Sie ausgeschildert sein.

Wann kann ich zum impfen kommen?

Chronisch Kranke können ab dem 9. November zu uns kommen. Ob Sie zu dieser Gruppe gehören, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Hausarzt.

Alle übrigen Bremer und Bremerinnen sollen Anfang / Mitte Dezember öffentlich nach den Anfangsbuchstaben ihrer Nachnamen zur Impfung aufgerufen werden. Die jeweils aktuellen Buchstaben erfahren Sie beispielsweise im Weser Kurier auf der Tipps-und-Termine-Seite oder im Internet unter: www.schweinegrippe.bremen.de oder per Telefon unter 36114444.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Rotes Kreuz Krankenhaus – wie alle anderen Impfstandorte auch – die Reihenfolge dieser Aufrufe einhalten muss.

Was muss ich zur Impfung mitbringen?

Voraussetzungen für die Impfung sind das Lesen eines Aufklärungsbogens und die Vorlage einer unterschriebenen Einverständniserklärung. Sie können die beiden Dokumente hier herunterladen, ausdrucken und bereits unterschrieben mit zur Impfung bringen. Die Impfung ist kostenfrei. In den Impf-Schwerpunktpraxen muss auch keine Praxisgebühr bezahlt werden.

Wo kann man sich in Bremen / allgemein weiter informieren?

Aktuelle und ausführliche Informationen sind am einfachsten im Internet zu finden, zum Beispiel auf den Influenza-Seiten des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de und www.wir-gegen-viren.de In Bremen werden Sie unter www.schweinegrippe.bremen.de fündig oder Sie wählen die telefonische Hotline der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales unter 0421/361-14444 und 0471/596-14444.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine kostenlose Bürger-Hotline zum Thema Neue Grippe eingerichtet, Telefon: 030 346 465 100


Materialien zum Herunterladen


zurück zur Übersicht



© 2005-10 Kooperationsgemeinschaft Freie Kliniken Bremen | Impressum | zurück zum Seitenanfang